Privat Versicherte / Beihilfe

Die Privaten Krankenkassen übernehmen in der Regel die Kosten vollständig oder in großen Teilen. Die Höhe der Erstattung und Anzahl der Stunden richtet sich nach der Art Ihres Versicherungsvertrages.  Die Kosten für eine Sprechstunde betragen aktuell 134,06 Euro (812a, 2.3 GOP),  je nach Komplexität kann der Satz höher liegen. Bitte informieren Sie sich vor dem Erstkontakt bei Ihrer KK mit dem hier angegebenen Fragenkatalog.

  1. Umfasst mein Krankenversicherungstarif psychotherapeutische Behandlung?
  2. Ist die vorherige Beantragung einer psychotherapeutischen Behandlung erforderlich?
  3. Wenn ja, kann sie formlos erfolgen oder braucht es ein spezielles Formular?
  4. Gibt es eine festgelegte Maximalstundenzahl für erstattungsfähige psychotherapeutische Behandlung? Wenn ja, wie viele Sitzungen jährlich? Gibt es andere Begrenzungen?
  5. Wie ist die Erstattungshöhe in meinem Krankenversicherungstarif?

 Selbstzahler

Die Kosten einer Therapie können auch privat geleistet werden. Hierfür sind keine Formalitäten notwendig. Auch werden keine Daten an die Krankenkasse weitergegeben. Mein Honorar für Selbstzahler richtet sich nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP) und liegt aktuell bei 134,06 Euro (2.3 GOP) . 

Selektivverträge 

Manche Krankenkassen bieten Selektivverträge mit Leistungserbringern (Psychologische Psychotherapeuten), dazu gehören z.Bsp. die Bahn BKK, die MKK und andere. Hier ist ein Therapieantrag meist schnell genehmigt. 
Bitte kontaktieren Sie ihre Krankenkasse und erkundigen sich nach den jeweiligen formalen Vorgaben für einen Antrag.

Heilfürsorge für Bundeswehr und Bundespolizei

Seit 2018 ist eine Psychotherapie in einer freien Privatpraxis ermöglicht. Bei einem Therapiewunsch konsultieren Sie vorher Ihren Truppenarzt. Dieser stellt Ihnen eine passende Kostenübernahmeerklärung aus. 

Gesetzlich Versicherte 

Terminvereinbarung nur nach vorherigem telefonischem Kontakt! Momentan ist mein Kontingent für das Kostenerstattungsverfahren ausgelastet.
Da ich eine Privatpraxis führe, kann eine Therapie erst nach Beantragung eines Kostenerstattungsverfahrens begonnen werden. Bitte klären Sie vorab mit ihrer Krankenkasse, ob diese die Kosten im Kostenerstattungsverfahren übernehmen und welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen. Ich informiere Sie ebenfalls gerne und unterstütze intensiv bei den Formalitäten.